Wasserpflege im Schwimmbad
Die Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser einschließlich einer Desinfektion ist erforderlich, um während des Badebetriebes den Schwimmern und Badegästen jederzeit ein hygienisch einwandfreies Wasser zur Verfügung stellen zu können. Wenn Aufbereitung und Desinfektion nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erfolgen, kann davon ausgegangen werden, dass keine Krankheitserreger beim Schwimmen und Baden übertragen werden können. Grundlage dafür ist u. a. die DIN 19643.
„Verkauf nur an Unternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler und öffentliche Institutionen. Kein Verkauf an Verbraucher i.s.d. §13 BGB.“